Ein Stifter, seine Idee und zwei Weltkriege

Auf den Spuren von Dr. Johann Michael (Magnus) Stapf

„Für immer Gutes tun!“: dieser Gedanke treibt viele Stifter aus Vergangenheit und Gegenwart an.

So wohl auch Johann Michael (erst später: Magnus) Stapf, den Begründer der Stapf`schen Kinderheimstiftung, über den bislang abgesehen von seinem Sterbedatum und seinem Vermächtnis so gut wie nichts bekannt war.

Er wurde am 26. Dezember 1828 um 6 Uhr morgens als Sohn des katholischen Bauers Michael Stapf und dessen Ehefrau Margaretha in Wettringen, heute ein Gemeindeteil von Stadtlauringen in Unterfranken, geboren. Der Taufeintrag vermerkt „glücklich“ – das heißt wohl, dass die Geburt ohne Probleme für ihn und seine Mutter verlief. Noch am selben Tag wurde der Junge in seinem Geburtsort auf die Namen „Johann Michael“ getauft.

Zeichnung eines Mannes mit Zylinder und Monokel

"So könnte Michael Magnus Stapf ausgesehen haben!" - Bild aus dem Malwettbewerb des Kinder- und Jugendhauses Stapf 2005.

1851 nahm er mit 23 Jahren das Studium der Rechte an der Universität Würzburg auf, die ihm 1854 das Ende des theoretischen Studiums bescheinigte. Für die juristische Praxis ging er anschließend nach Karlstadt am Main, an das Stadtgericht Würzburg, nach Bad Brückenau und ab dem 1. Januar 1858 nach Schweinfurt, wo er bis 1866 als „Conzipient“ des königlich-bayerischen Anwalts Dr. Stein arbeitete. Das bedeutete, dass er noch kein selbständiger Anwalt war, dafür musste er noch eine weitere Prüfung ablegen. In allen seinen Zeugnissen erhielt Johann Michael Stapf stets großes Lob für seinen Fleiß, sein Benehmen und sein großes Fachwissen. 1862 wurde Michael Stapf an der Universität Erlangen zum Doktor der Rechte promoviert.

Am 21. September 1858 heiratete Johann Michael Stapf, der immer noch nur unter diesen Vornamen zu finden ist, die um drei Jahre jüngere Tochter eines Würzburger Apothekers, Josepha Barbara Carolina Wehenkel. Die Hochzeit fand in der Heilig-Geist-Kirche in Schweinfurt statt. Am 29. Oktober 1859 kam ebenfalls in Schweinfurt die Tochter Maria Anna Josepha Carolina zur Welt, die am 31. Oktober in der Heilig-Geist-Kirche getauft wurde. Sie war wohl das einzige Kind des Ehepaars. Ab den 1860er Jahren nannte sich Johann Michael Stapf zusätzlich zu seinen Taufnamen auch „Magnus“ und ließ „Johann“ weg.

1875 ließ sich Michael Magnus Stapf offiziell in Nürnberg nieder. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits seit längerer Zeit „königlicher Advokat“, wirkte also eigenständig als Anwalt. Seit den späten 1870er Jahren führte er auch eine eigene Kanzlei am Hauptmarkt 4 (S. 807) an der Fleischbrücke. Der spätere zweite Bürgermeister Nürnbergs, Otto Bräutigam (1866-1924), war bei ihm Konzipient und stieg später in die Kanzlei ein. Bis um 1890 wohnte er in unmittelbarer Nähe seiner Kanzlei, am Hauptmarkt 25 (S 875), also in zentraler und bester Lage der Stadt.

Blick von der Fleischbrücke auf den Hauptmarkt, um 1890. (Stadtarchiv Nürnberg, A 47/II, Sammlung Ferdinand und Georg Schmidt, KS-110-12)

Blick von der Fleischbrücke auf den Hauptmarkt um 1890. Rechts das Haus Hauptmarkt 4. (Stadtarchiv Nürnberg, A 47/II, Sammlung Ferdinand und Georg Schmidt, KS-110-12)

In diesen Jahren ist auch erstmals ein soziales Engagement des Juristen belegt. Stapf war Gründungsmitglied und zweiter Vorstand des „Vereins für Krankenpflege jeder Konfession“ der „Niederbronner Schwestern“, der sich der freiwilligen Krankenpflege widmete.

Bei seinem Tod am 31. Januar 1905 in Nürnberg hinterließ Stapf ein Testament, das er am 21. Mai 1904 verfasst und am 6. Juni 1904 ergänzt hatte. Das Testament selbst ist nicht greifbar, doch wird deutlich, dass Stapf sein gesamtes Vermögen nach Abzug der bedeutenden anderen Erbteile „zur Errichtung eines Waisenhauses“ stiftete. Das Haus sollte in Nürnberg oder in dessen nächster Umgebung errichtet werden und den Namen „Dr. Stapf´sches Kinderheim“ tragen. Die Verwendung der Stiftungsgelder in Höhe von ca. 305.000 Mark aus dem Besitz einer Immobilie in der Veillodterstraße 33, in der Stapf spätestens seit 1891 auch selbst gelebt hatte, zudem aus sechs Hypotheken und Bargeld übertrug Stapf dem erzbischöflichen Domkapitel Bamberg, das auch ein Kuratorium nach den Vorgaben des Stifters und einen Kuratoriumsdirektor bestellen sollte. Das Kuratorium sollte aus Stapfs Schwiegersohn Peter Johann Maria Goldmayer, aus je einem von den katholischen Stadtpfarrern zu wählenden Armen- und Waisenrat, aus einem „rechtskundigen Katholiken Nürnbergs“, aus dem Gymnasiallehrer und Theologen August Orgeldinger (1866-1941) und aus den jeweiligen katholischen Stadtpfarrern Nürnbergs bestehen.

Das Waisenhaus bei der Barfüßerkirche, vor 1900. (Stadtarchiv Nürnberg, A 47/II, Sammlung Ferdinand und Georg Schmidt, KS-127-31)

Das Waisenhaus bei der Barfüßerkirche, vor 1900 (Stadtarchiv Nürnberg, A 47/II, Sammlung Ferdinand und Georg Schmidt, KS-127-31)

Das Kinderheim sollte entweder kurzzeitig oder für einen längeren Aufenthalt katholische Kinder jeglichen Alters aus den Nürnberger Pfarreien und wo nötig auch aus anderen Orten aufnehmen. In der Regel aber sollten die Kinder nicht das „werktagsschulpflichtige Alter“ überschreiten, d.h. nicht älter als 13 Jahre sein. Die Leitung der Einrichtung wollte Stapf den Niederbronner Schwestern „des Allerheiligsten Heilands“ übertragen sehen.

Noch im Sommer 1905 bat das Metropolitankapitel den Stadtmagistrat Nürnberg um die Zustimmung zur Errichtung des Kinderheims gemäß der Stiftung. Sowohl das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten als auch der Magistrat stimmten dem Vorhaben rasch zu. Am 19. Oktober 1906 erteilte auch Prinzregent Luitpold von Bayern seine Zustimmung. Doch der Umsetzung war kein Gelingen beschieden. Der Erste Weltkrieg verhinderte 1914 den Baubeginn, die Inflation hatte die Wertpapiere nach dem Krieg „tief entwertet“. 1921 war deutlich, dass das Stiftungsvermögen nicht mehr zur Erbauung eines Heims und für dessen Betrieb ausreichte. Deshalb initiierte das erzbischöfliche Ordinariat Bamberg eine regelmäßige Kirchensammlung für die Errichtung des Kinderheims. Zwischenzeitlich war man auch von Seiten der Stadt der Meinung, dass das bestehende städtische Waisenhaus ausreiche und die Mittel aus der Stiftung besser dazu verwendet werden sollten, das St. Elisabeth-Haus für katholische Mädchen auszubauen, sofern mit dem Stiftungszweck vereinbar.

Erst 1935 geschah wieder etwas. Das Bamberger Metropolitankapitel stimmte dem Ankauf des „Jakobinum“ in der Leopoldstraße 30 zu, um dort das Kinderheim einzurichten, und übertrug das gesamte Stiftungsvermögen dem Kuratorium und dessen Direktor Joseph Otto Kolb. Kolb war damals seit 1924 Stadtpfarrer von St. Elisabeth in Nürnberg, noch im Jahr 1935 wurde er Bamberger Weihbischof, 1943 bis 1955 war er Erzbischof von Bamberg. Im April 1935 schrieb Kolb an das Jugendamt, dass das Kinderheim den Zweck habe, „römisch-katholische Kinder, die der nötigen Pflege entbehren […] aufzunehmen, zu verpflegen und in religiösem, christlich-katholischem Geiste zu erziehen.“ Das Jakobinum, ein geräumiges, vierstöckiges Haus mit Spielplatz und Garten, so Kolb, „dürfte sich […] vorzüglich eignen, um den Zweck der Stiftung in bescheidenen, durch die Gegenwart geforderten Verhältnissen zu verwirklichen.“ In dem Haus bestand zu dieser Zeit ein Kindergarten, auch hatten die Niederbronner Schwestern eine Wohnung darin. Man plante die Unterbringung von zunächst 20 bis 25 Kindern. Doch auch dieses Vorhaben ging nicht auf – der Zweite Weltkrieg verhinderte es.

Erst aus den Jahren 1952 und 1953 liegen die Pläne zur Errichtung des Kinder- und Jugendheims in der Leopoldstraße 34 vor, in dessen Gebäuden das Kinder- und Jugendhaus Stapf der Caritas bis heute untergebracht ist.

 

Verwendete Archivalien des Stadtarchivs Nürnberg:

A4/X, Schadens- und Wiederaufbaupläne, Nr. 76; C 27/II, Sterbebücher-Erstschriften, Nr. 571, Nr. 619, Nr. 634; C 27/III, Heiratsbücher-Erstschriften, Nr. 145; D 20/II, Wohltätigkeitsstiftungen Neuere Spezialregistratur, Nr. 3426; E 6/516, Verein für Krankenpflege jeder Konfession durch Niederbronner Schwestern in Nürnberg e.V.; E 22/II, Tetzelstiftung/Akten, Nr. 1854, 1856, 1857, 1859; V c 25 Nr. 21375 (Aktenzeichen der verbrannten Niederlassungsakte).

In diesen Beitrag flossen zudem Quellen aus dem Stadtarchiv Schweinfurt und dem Diözesanarchiv Würzburg ein. Für die Kooperation vielen Dank an beide Häuser!

Danke auch an das Kinder- und Jugendhaus Stapf für die Zeichnung!http://www.kjh-stapf.de/.

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