Nürnberg als Fastnachtshochburg: Der Schembartlauf

Kaum zu glauben: Im Spätmittelalter war Nürnberg eine Fastnachtshochburg. Zu seinen Besonderheiten gehörte der Schembartlauf, dessen Ablauf in zahlreichen „Schembartbüchern“ in Text und Bild festgehalten wurde.

Schembartlauf 1508, irrtümlich mit der Hölle des Laufs 1507

Schembartlauf 1508, irrtümlich mit der Hölle des Laufs 1507. Der Basilisk, eine grausige Mischung aus Hahn, Schlange und Drachen, der nach einer weitgeglaubten Sage allein durch seinen Anblick töten konnte, galt als ein Symbol des Bösen schlechthin (Stadtarchiv Nürnberg F 1 Nr. 138 Bl. 72‘/73).

Die Ursprünge des seit 1449 nachweisbaren Schembartlaufs sind dunkel. Der Sage nach soll das Metzgerhandwerk als Lohn für seine im Handwerkeraufstand 1348 bewiesene Treue zum Rat das Privileg erhalten haben, zu Fastnacht einen „Zämertanz“ aufzuführen; aus einer Ordnertruppe könnte die Schembartrotte entstanden sein. Jedenfalls wurde der Schembartlauf zu einem eigenständigen Maskenaufzug, dessen Verbindung zum Metzgertanz allerdings nie ganz abriss. Organisiert wurde er von ein bis drei meist jährlich wechselnden „Schembarthauptleuten“ – nicht immer, aber immer öfter Patrizier –, die ursprünglich von den Metzgern hierfür bezahlt wurden, später aber das Recht zum Lauf den Metzgern jährlich neu abkaufen mussten. Auf wechselnden Routen zogen die Schembartläufer seither in jeweils einheitlichen, phantasievollen Kostümen, seit 1475 einen Motivwagen (die „Hölle“) mit sich führend, von der Sebalder zur Lorenzer Stadt und zurück zum Hauptmarkt, wo sie die „Hölle“ stürmten und verbrannten.

Läufer (mit Wappen der beiden Schembarthauptleute) und Hölle des Schembartlaufs 1504

Läufer (mit Wappen der beiden Schembarthauptleute) und Hölle des Schembartlaufs 1504 (Stadtarchiv Nürnberg F 1 Nr. 159 Bl. 47‘/48).

Der Schembartlauf war nicht der einzige Fastnachtsbrauch Nürnbergs. In Gastwirtschaften wurden Fastnachtsspiele aufgeführt, und in den Straßen fanden Tänze und Umzüge verschiedenster Handwerke und Fastnachtsrotten statt. Nur selten erhielten die Schembartläufer als einzige das Recht auf einen Fastnachtsumzug, stets aber achtete der Rat darauf, dass die Einzigartigkeit ihrer Kostüme und Masken gewahrt blieb. Als 1507 rund 60 junge wallonische und Nürnberger Kaufleute mit einem prächtigen Türkenaufzug auf dem Hauptmarkt den Schembartlauf zu übertrumpfen suchten, wurde dieser von den Schembartläufern gewaltsam gesprengt. Die Massenschlägerei ist als „Nürnberger Schembartkrieg“ in die Geschichte eingegangen.

Hölle des Schembartlaufs 1539 mit Verspottung Andreas Osianders

Hölle des Schembartlaufs 1539 mit Verspottung Andreas Osianders. Nicht dargestellt ist der von „Osiander“ gehaltene Schlüssel als Anspielung auf die von ihm beanspruchte Schlüsselgewalt. Kolorierter Kupferstich, ohne Künstlersignatur und Datum (Stadtarchiv Nürnberg E 13/II Nr. 593).

Die Reformation machte 1525 dem „papistischen“ Fastnachtsbrauch ein Ende. Erst 1539 genehmigte der Rat, gegen den heftigen Widerstand des führenden Predigers Andreas Osiander, noch einmal einen Schembartlauf – vielleicht wollten einflussreiche Ratsherren dem streitbaren Prediger, der mit dem Kirchenbann eine quasi-päpstliche Schlüsselgewalt für die protestantische Geistlichkeit forderte, einen Dämpfer verpassen. Es wurde mit 150 Teilnehmern der größte Schembartlauf aller Zeiten, und in der mitgeführten „Hölle“ wurde der strenge Osiander mit Hohn und Spott überschüttet. Ein Sturm auf Osianders vorsorglich verbarrikadiertes Haus misslang.

Damit hatten die Schembartläufer endgültig den Bogen überspannt. Selbst Martin Luther im fernen Wittenberg protestierte. Der Rat reagierte sofort und verbot den Schembartlauf für immer.

Viele weitere Abbildungen des Schembartlaufs finden Sie auf Wikimedia-Commons!

1 Kommentare

  1. Dr. Klaus Graf 8 Februar, 2016 at 18:30 Antworten

    Auf Wikimedia Commons sind die Bilder ohne Copyfraud. Mit welchem Recht beansprucht das Stadtarchiv Nürnberg Rechte an den Bildern, die mit einem deutlichen Wasserzeichen beschädigt und der Public Domain entzogen werden?

    EMPFEHLUNG DER KOMMISSION
    vom 27.10.2011
    zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung
    http://register.consilium.europa.eu/doc/srv?l=DE&f=ST%2016291%202011%20INIT
    “Für einen breiten Zugang zu gemeinfreien Inhalten und deren breite Nutzung muss
    gewährleistet werden, dass gemeinfreie Inhalte auch nach ihrer Digitalisierung
    gemeinfrei bleiben. Die Verwendung auffälliger Wasserzeichen oder anderer visueller
    Schutzvorkehrungen als Eigentums- oder Herkunftskennzeichnung auf Kopien
    gemeinfreien Materials sollte vermieden werden.”

    Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:175:0001:0008:DE:PDF
    Der europäische Gesetzgeber spricht vom “Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte”

    Diese Formulierung wurde in die Begründung des Gesetzentwurfs für die Änderung des deutschen IWG übernommen:
    https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-gesetzes-ueber-die-weiterverwendung-von-informationen-oeffentlicher-stellen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

    Im vom EU-Parlament im Sommer 2015 mit großer Mehrheit verabschiedeten Bericht zum EU-Urheberrecht findet sich unter Punkt 31 folgende Passage:

    [Das Europäische Parlament] fordert die Kommission auf, gemeinfreie Werke wirksam zu schützen, die definitionsgemäß nicht dem Urheberrechtschutz unterliegen; fordert deshalb die Kommission nachdrücklich auf, klarzustellen, dass ein Werk, das einmal gemeinfrei war, auch nach einer etwaigen Digitalisierung des Werkes, durch die kein neues, umgewandeltes Werk entsteht, gemeinfrei bleibt

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